Ein Fachgebiet, zwei Welten. Leider besteht in vielen Firmen immer noch der Anspruch, dasssich die Kalkulationsabteilung sowohl der Angebots- als auch der Nachtragskalkulation widment. Dabei wird übersehen, dass sowohl die Aufgabenstellung. als auch die grundsätzliche Herangehensweise deutliche Unterschiede aufweisen. Die Angebotskalkulation muss sich am wirtschaftlich optimierten Preis messen lassen, wobei vermieden werden sollte, zu viele Sicherheiten, z.B. bei unklaren Leistungsumfängen oder Interpretationsspielräumen in Ausschreibungen einfließen zu lassen. Die Nachtragskalkulation ist darauf fokussiert, Unklarheiten oder Lücken im Leistungsbeschrieb aufzufinden und dann eben gegensätzlich zur Angebotskalkulation Leistungsumfänge bzw. Interpretationsspielräume mit maximaler Sicherheit zu belegen und dabei die faktische Umsetzung bestmöglich abzubilden. Natürlich geht all dies zwingend einher mit einer qualifizierten Handhabung vertraglichen Schriftverkehrs. Insofern bietet es sich natürlich an, die Nachtragskalkulation und das Vertragsmanagement sehr eng zusammenarbeiten zu lassen oder dies gleich aus einer Hand verfügbar zu machen, so wie die über die BSH möglich ist.