Nachtragsbearbeitung

Wer schreibt, der bleibt… Zur Mehrkostenanmeldung

Von |2024-01-11T16:57:53+00:00Januar 11th, 2024|Baurecht, GBA, Nachtragsbearbeitung, vertraglicher SV|

Eine abgedroschener Spruch, dennoch wahr und wichtiger, denn je. Was sagen die Gerichte: ZUR MEHRKOSTENANZEIGE: Die Ankündigungspflicht des § 2 Abs. 6 Nr. 1 Satz 2 VOB/B stellt im Regelfall eine echte Tatbestandsvoraussetzung dar. Entscheidendes Kriterium ist hier jedoch der Vertrauensschutz des AG, so dass eine Entbehrlichkeit der Ankündigung angenommen werden kann, wenn ein schützenswertes Vertrauen auf eine eventuelle Unentgeltlichkeit der zusätzlichen Leistung nicht

Wer schreibt, der bleibt… Zur Bedenkenanzeige

Von |2024-01-11T16:57:23+00:00Januar 7th, 2024|Baurecht, GBA, Nachtragsbearbeitung, vertraglicher SV|

Eine abgedroschener Spruch, dennoch wahr und wichtiger, denn je. Was sagen die Gerichte: ZUR BEDENKENANZEIGE: Anforderungen an und Entbehrlichkeit von Behinderungsanzeigen gem. § 6 Abs. 1 VOB/B.*) In dem vom OLG Oldenburg zu entscheidenden Rechtsstreit sollte der AN am 02.06.2014 mit den Bauarbeiten beginnen, allerdings waren bauseits noch nicht alle Vorleistungen erbracht. Der AN trägt vor, seine

Angebotskalkuation vs. Nachtragskalkulation

Von |2024-01-11T16:58:08+00:00Januar 7th, 2024|Kalkulation, Nachtragsbearbeitung|

Ein Fachgebiet, zwei Welten. Leider besteht in vielen Firmen immer noch der Anspruch, dasssich die Kalkulationsabteilung sowohl der Angebots- als auch der Nachtragskalkulation widment. Dabei wird übersehen, dass sowohl die Aufgabenstellung. als auch die grundsätzliche Herangehensweise deutliche Unterschiede aufweisen. Die Angebotskalkulation muss sich am wirtschaftlich optimierten Preis messen lassen, wobei vermieden werden sollte, zu viele

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